Gerade für Tourismus Organisationen, Hotels, Bergbahngesellschaften und viele andere touristische Dienstleister ist die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten (Meldedaten von Gästen, Stammgästedateien, Online Marketing uvm.) eine große Herausforderung. Sie fragen sich vielleicht dennoch, warum ich mich in meiner Datenschutzberatung auf Tourismus spezialisiert habe? Eine langjährige Berufserfahrung im Tourismus (Destinationsmanagement und Tourismusmarketing) hat mir ein Knowhow über die Zusammenhänge und Prozesse in dieser Branche verschafft, das auch in datenschutzrechtlichen Belangen sehr hilfreich ist. Als "Brancheninsider", Jurist und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Austria) unterstütze ich vor allem touristische Organisationen und Betriebe dabei,
Unabhängig davon, welche Art von Unterstützung Sie möchten, wird es jedenfalls dazu beitragen Ihr Risiko eines Bußgeldes oder von Schadenersatzforderungen auf Grund von Datenschutzverletzungen zu minimieren. Gleichzeitig kann es auch dazu beitragen, sich Wettbewerbsvorteile in der Kundenbindung zu schaffen. Lesen Sie hier auf meiner Seite mehr dazu, wie ich Sie beim richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten unterstützen kann.
Egal ob Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder Daten von Geschäftspartnern, die Verarbeitung personenbezogener Daten muss immer den datenschutz-rechtlichen Vorgaben entsprechen um Haftungsrisiken oder Schadenersatzforderungen zu minimieren. Lesen Sie hier mehr darüber, was dazu notwendig ist und wie Sie das umsetzen können.
Insbesondere im Bereich des Direktmarketings bzw. der Direktwerbung werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Marketing so effizient wie möglich zu gestalten. Das Datenschutzrecht verhindert dies nicht, fordert aber die Einhaltung spezieller Vorschriften um die Privatsphäre von Kunden zu schützen. Lesen Sie hier, warum das auch eine Chance für Sie bedeuten kann.
Viele touristische Organisationen und Unternehmen sind aus unterschiedlichen Gründen per Gesetz verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Lesen Sie hier, was das bedeutet, wen das betrifft, welche Aufgaben ein Datenschutzbeauftragter zu erfüllen hat und welche Qualifikationen er nachweisen muss, um die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen.